Vertrauliche Behandlung · Offener Brief
Behandlungsgeheimnis
schützen.
E-Mail vorbereiten Direkt zur Ausfüllhilfe. Du prüfst den Entwurf und sendest selbst.
Zuerst Anliegen und Original lesen
Mitzeichnung laut Aufruf bis 23. September 2026.
01 / Das Anliegen
Vertrauen schützen.
Gesetzlich nachbessern.

Der offene Brief fordert einen besonders strengen Schutz ärztlicher und psychotherapeutischer Vertraulichkeit gegenüber Nachrichtendiensten – im Gespräch und bei digitalen Behandlungsinformationen.
Die erhoffte Wirkung: Mitzeichnungen sollen die Forderung gegenüber den Abgeordneten sichtbar machen und Änderungen im parlamentarischen Verfahren unterstützen. Einen bestimmten Beschluss kann die Aktion nicht garantieren.
Was bedeutet „absoluter Schutz“ – und was gilt schon?
Die Schweigepflicht bleibt bestehen. Sie ist von den Regeln zu unterscheiden, unter denen staatliche Stellen Informationen erheben dürfen. Der Brief fordert grundsätzlich ein Erhebungsverbot statt der berufsbezogenen Einzelfallabwägung.
Vorhandene Schutzregeln und der Schutz des intimen Kernbereichs entfallen dadurch nicht. „Absolut“ bedeutet hier weder persönliche Immunität noch, dass Gerichte bereits den gleichen Schutz für sämtliche Behandlungsdaten vorgeschrieben hätten. Rechtliche Erläuterung mit Belegen.
Warum jetzt – und was kann meine E-Mail bewirken?
Die erste Beratung ist nach dem in der Übergabe dokumentierten Tagesordnungsstand vom 18.09.2026 für den 24. September 2026 vorgesehen. Maßgeblich bleibt die aktuelle Tagesordnung ↗. Eine erste Beratung ist weder der endgültige Beschluss noch das Inkrafttreten.
Der Aufruf bittet um Mitzeichnung bis zum Vortag. Die Initiative möchte den Brief an Bundestagsabgeordnete und zuständige Ausschüsse übermitteln. Es handelt sich um einen offenen Brief, nicht um eine offizielle Bundestagspetition mit zugesagtem Quorum oder Anhörung.
Wer organisiert die Aktion?
Laut übermitteltem Aufruf: Karl Busch-Petersen, Katharina Thiede, Katharina Batschari, Johannes Keller und Julian Veelken. Die E-Mails gehen an info@berufsgeheimnis-schuetzen.de. Über die Aufnahme entscheidet die Initiative.
Hausarzt Intelligence erläutert das Anliegen und stellt die lokale Ausfüllhilfe bereit. Die genannten Kammern und Fachgesellschaften sind fachliche Quellen; eine Trägerschaft der Aktion wird dadurch nicht behauptet.

Zum Weiterlesen
Einordnung und Quellen.
netzpolitik.org · Interview · 31.08.2026
„Die Geheimdienstreform untergräbt das Vertrauen zwischen Ärzten und Patienten“ ↗
Carsten Dochow, Leiter der Rechtsabteilung der Bundesärztekammer, erläutert die Kritik am Entwurf und die Sorge um das Vertrauen in vertrauliche Behandlung. Gespräch mit Daniel Leisegang.
Journalistische Einordnung und Verbandsposition, erschienen vor der Bundestagsdrucksache vom 07.09.2026. Die Aussagen sind keine gerichtliche Entscheidung über den Entwurf.
Gesetzesentwurf und fachliche Originalquellen ansehen
- BT-Drs. 21/7868 · 07.09.2026 ↗ – Vorabfassung; insbesondere §§ 11, 31/32 BVerfSchG-E und §§ 21/22 BNDG-E.
- Bundesärztekammer · 27.07.2026 ↗ – Stellungnahme zum Referentenentwurf.
- Kassenärztliche Bundesvereinigung · 10.08.2026 ↗ – Stellungnahme zum Referentenentwurf.
- Bundespsychotherapeutenkammer · 31.08.2026 ↗ – Schutz der Behandlung, auch bei digitalen Dienstleistern.
- DGPPN, DGKJP und DGPM · 09.09.2026 ↗ – Gemeinsame Stellungnahme und Erläuterung zum Regierungsentwurf. Die Fachgesellschaften warnen vor Vertrauensverlust und fordern Schutz unabhängig vom Speicherort. Originalstellungnahme als PDF ↗.
Fachliche Risikoeinschätzungen sind keine bereits gemessenen Folgen dieses Gesetzesvorhabens. Das Interview und die Erläuterung der Fachgesellschaften wurden am 20.09.2026 für diese Seite abgerufen; weitere Quellen stammen aus der übergebenen Recherche.
02 / Transparent lesen
Das Original – und unsere Ergänzungen.
Das Original-PDF bleibt unverändert. Es enthält den offenen Brief, die Mitzeichnungsanleitung und die Datenschutzhinweise. Unsere Zusammenfassung und überarbeitete Mailvorlage stammen von Hausarzt Intelligence; sie sind nicht mit der Initiative abgestimmt. Alle Ergänzungen und Gründe ansehen ↓
Original: September 2026; uns vorliegende Fassung. Redaktioneller Prüfstand laut Übergabe: 20.09.2026. Die PDF-Fassung enthält die unten erläuterten Abweichungen bei Aufsichtsanschrift und Widerruf.
Original-PDF direkt auf dieser Seite ansehen · 6 Seiten
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Den vollständigen Originalbrief als Text lesen
Offener Brief an den Deutschen Bundestag: Absolute Vertraulichkeit in der medizinischen und psychotherapeutischen Behandlung An die Mitglieder des Deutschen Bundestages, insbesondere die Mitglieder des Innenausschusses und des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz
Sehr geehrte Abgeordnete,
wir wenden uns als Ärztinnen und Ärzte aus Klinik und Praxis mit der Bitte an Sie, die Stellungnahmen der Bundesärztekammer (BÄK), der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) sowie der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und der psychiatrisch- psychotherapeutischen Fachgesellschaften DGPPN, DGKJP und DGPM zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform des Nachrichtendienstrechts im weiteren parlamentarischen Verfahren zu berücksichtigen und umzusetzen.
Eine gute medizinische und therapeutische Behandlung setzt voraus, dass Patientinnen und Patienten ihren Ärztinnen und Ärzten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten auch höchstpersönliche Informationen anvertrauen können. Diese sind regelmäßig und immer wieder auch unvorhergesehen Gegenstand ärztlicher und therapeutischer Beratung und Behandlung. Das Berufsgeheimnis schützt einen zentralen Bereich der Privat- und Intimsphäre unserer Patientinnen und Patienten. Es ist Grundlage für das notwendige Vertrauen in die medizinische Behandlung und dafür, dass Menschen gerade auch in psychischen Ausnahmesituationen ärztliche und therapeutische Hilfe suchen. Wird dieses besondere Vertrauensverhältnis erschüttert, gefährdet dies die Gesundheitsversorgung.
In den Ihnen beigefügten Stellungnahmen wird deshalb gefordert, Ärztinnen und Ärzte sowie andere Heilberufe in den Kreis der absolut geschützten Berufsgeheimnisträger aufzunehmen und sie umfassend vor nachrichtendienstlicher Überwachung zu schützen – einschließlich technischer und IT-gestützter Maßnahmen.
Diesen Forderungen schließen wir uns ausdrücklich an. Die Ärzteschaft hat zudem schon in den vergangenen Jahren auf die Notwendigkeit eines stärkeren Schutzes des Arztes als Berufsgeheimnisträger hingewiesen.
Wir meinen, die ärztliche und psychotherapeutische Vertraulichkeitsbeziehung muss genauso einem absoluten Schutz unterliegen, wie andere Berufsgeheimnisse auch.
Wir bitten Sie daher,
● Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten vollumfänglich in den absoluten Schutzbereich aufzunehmen, die ärztliche und psychotherapeutische Vertraulichkeitsbeziehung gleichwertig zu anderen in der BT-Drs. 21/7868 genannten Berufsgeheimnisträgern abzusichern und den Vertraulichkeitsschutz nicht erst einer Abwägung zu überlassen,
● das ärztliche und psychotherapeutische Patientengeheimnis auch vor technischen und IT-gestützten nachrichtendienstlichen Maßnahmen umfassend zu schützen
Mit freundlichen Grüßen,
Die unterzeichnenden Ärztinnen und Ärzte aus Klinik und Praxis
September 2026
Erstunterzeichnerinnen und Erstunterzeichner: Dr. med. Karl Busch-Petersen - Facharzt für Allgemeinmedizin - Berlin/Wandlitz
Dr. med. Katharina Thiede - Fachärztin für Allgemeinmedizin / Co-Sprecherin FrAktion Gesundheit Ärztekammer Berlin - Berlin
Johannes Keller - Facharzt für Allgemeinmedizin - Berlin
Katharina Batschari - Assistenzärztin für Allgemeinmedizin - Berlin
Julian Veelken - Facharzt für Neurochirurgie / Co-Sprecher FrAktion Gesundheit Ärztekammer Berlin - Berlin
Weitere Mitunterzeichnerinnen und Mitunterzeichner: [Name + ggf. Titel – Fachgebiet / ggf. Klinik / Funktion – Ort - ggf. Organisation / Funktion ]
Bezugnahmen ● Bundesärztekammer, Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform des Nachrichtendienstrechts, 27.07.2026. (https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/BAEK/Politik/Stellungnahmen/Nachrichtendienstrecht_SN_BAEK_27072026.pdf)) ● Kassenärztliche Bundesvereinigung, Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern vom 5. Juli 2026, 10.08.2026. (https://www.kbv.de/positionen/stellungnahmen/reform-des-nachrichtendienstrechts) ● Bundespsychotherapeutenkammer, Stellungnahme Gesetz zur Reform des Nachrichtendienstrechts , 31.08.2026 (api.bptk.de/uploads/STN_B_Pt_K_Gesetz_zur_Reform_des_Nachrichtendienstrechts_e7fa58d31d.pdf) ● Stellungnahme der psychiatrisch-psychotherapeutischen Fachgesellschaften zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Reform des Nachrichtendienstrechts, 09.09.2026 (https://www.dgppn.de/_Resources/Persistent/2e11209a1c30e1451eeaff481e7c40d438ce031d/2026-09-09_Stellungnahme_Kabinettsentwurf_Reform-Nachrichtendienstrecht.pdf)
● Beschluss des 122. Deutschen Ärztetag 2019 “Stärkerer Schutz des Arztes als Berufsgeheimnisträger”
Textfassung aus der Übergabe, mit dem am 20.09.2026 bereitgestellten PDF abgeglichen. Nur Zeilenumbrüche und Absatzdarstellung sind für den Bildschirm angepasst. Die Organisationsanleitung und Datenschutzhinweise sind eigene Teile des Original-PDF.
Datenschutzhinweise der Initiative – übermittelte Originalfassung
Die folgende historische Abschrift enthält die alte Aufsichtsanschrift und eine missverständliche Widerrufspassage. Unsere Korrekturen und Erläuterungen stehen unmittelbar danach. Sie ändern das Original nicht.
Datenschutzhinweise zur Unterzeichnung des offenen Briefes zum Schutz des ärztlichen Gespräches
1. Verantwortliche Stelle
Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist: Julian Veelken, Mahonienweg 22a, 12437 Berlin
E-Mail: info@berufsgeheimnis-schuetzen.de
2. Welche Daten werden verarbeitet?
Im Rahmen der Unterzeichnung des offenen Briefes erheben und verarbeiten wir folgende personenbezogene Daten:
● Vor- und Nachname ● Berufsbezeichnung ● ggf. Funktion ● Stadt bzw. Ort ● E-Mail-Adresse (zur Kommunikation im Rahmen der Aktion, wird nicht veröffentlicht) Die Angabe einer Funktion erfolgt nur, soweit eine solche angegeben wird.
3. Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Wir verarbeiten Ihre Daten zum Zweck der Erstellung, Unterzeichnung und Übermittlung des offenen Briefes zum Schutz des Berufsgeheimnisses an den Deutschen Bundestag bzw. die zuständigen Ausschüsse.
Darüber hinaus werden Ihr Vor- und Nachname, Ihre Berufsbezeichnung, ggf. Ihre Funktion und Ihre Stadt zusammen mit dem offenen Brief im Internet veröffentlicht, um die öffentliche Unterstützung für das Anliegen des offenen Briefes sichtbar zu machen.
Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage Ihrer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO.
Soweit sich aus der Unterzeichnung und der Veröffentlichung des offenen Briefes eine politische Meinung oder politische Position erkennen lässt, erfolgt die Verarbeitung zudem auf Grundlage Ihrer ausdrücklichen Einwilligung gemäß Art. 9 Abs. 2 a) DSGVO.
Die Einwilligung ist freiwillig. Sie können sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
4. Weitergabe und Veröffentlichung der Daten
Mit Ihrer Unterzeichnung stimmen Sie ausdrücklich zu, dass Ihr
● Vor- und Nachname, ● Ihre Berufsbezeichnung, ● ggf. Ihre Funktion und ● Ihr Ort oder Ihre Stadt
auf dem offenen Brief aufgeführt und an den Deutschen Bundestag bzw. die zuständigen Ausschüsse übermittelt werden.
Darüber hinaus stimmen Sie der Veröffentlichung dieser Angaben im Internet zu, insbesondere auf der für den offenen Brief vorgesehenen Internetseite.
Eine Weitergabe an sonstige Dritte erfolgt grundsätzlich nicht, sofern sie nicht zur technischen Durchführung der Veröffentlichung oder zur Übermittlung des offenen Briefes erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht.
Zur technischen Durchführung setzen wir einen E-Mail-Provider (derzeit: Strato) ein, mit dem ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO besteht.
Bitte beachten Sie, dass öffentlich im Internet zugängliche personenbezogene Daten von Dritten kopiert, gespeichert, weiterverbreitet oder in Suchmaschinen und anderen Diensten erfasst werden können. Auf solche Verarbeitungen durch Dritte haben wir keinen Einfluss.
5. Speicherdauer
Die für die Organisation und Durchführung der Aktion erhobenen personenbezogenen Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies für die Durchführung, Dokumentation und Nachbereitung des offenen Briefes erforderlich ist, und grundsätzlich spätestens 3 Monate nach Abschluss der Aktion gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Bitte beachten Sie, dass der genaue Zeitraum nicht durch uns definiert wird, sondern sich aus der Beratungsdauer des Gesetzentwurfs ergibt.
Die im veröffentlichten offenen Brief enthaltenen personenbezogenen Daten werden so lange öffentlich zugänglich gemacht, wie der offene Brief veröffentlicht werden soll und kein wirksamer Einwilligungswiderruf oder ein sonstiger rechtlicher Grund der weiteren Veröffentlichung entgegensteht.
Nach einem Widerruf werden die betreffenden Daten von unseren eigenen Internetseiten und aus unseren eigenen Veröffentlichungen entfernt. Bereits von Dritten angefertigte Kopien, Screenshots, Archivierungen oder Suchmaschineneinträge können jedoch unter Umständen weiterhin verfügbar sein. Auf deren Löschung haben wir keinen unmittelbaren Einfluss.
Bitte beachten Sie: Sobald der Brief physisch oder digital an den Empfänger versendet wurde, ist ein Widerruf für diesen bereits versendeten Brief technisch nicht mehr möglich.
6. Ihre Rechte
Sie haben nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere folgende Rechte:
● Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person verarbeiteten Daten, ● Recht auf Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten, ● Recht auf Löschung Ihrer personenbezogenen Daten, ● Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, ● Recht auf Datenübertragbarkeit, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, ● Recht auf Widerruf Ihrer Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft, ● Recht auf Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde. Insbesondere können Sie Ihre Einwilligung zur Verarbeitung und Veröffentlichung Ihrer Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft per E-Mail an info@berufsgeheimnis-schuetzen.de widerrufen.
Nach Eingang des Widerrufs werden wir Ihre Daten aus der von uns kontrollierten veröffentlichten Fassung sowie aus unseren internen Listen löschen bzw. deren Verarbeitung entsprechend einschränken, soweit dem keine gesetzlichen Verpflichtungen oder sonstigen gesetzlichen Gründe entgegenstehen.
Bitte beachten Sie, dass ein Widerruf die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, die bis zum Zeitpunkt des Widerrufs auf Grundlage Ihrer Einwilligung erfolgt ist, nicht berührt. Ebenso kann nicht gewährleistet werden, dass bereits von Dritten kopierte oder weiterverbreitete Inhalte entfernt werden können.
7. Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde
Sie haben das Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu beschweren. Die Beschwerde kann insbesondere bei der für den Verantwortlichen zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde oder bei einer anderen nach Art. 77 DSGVO zuständigen Aufsichtsbehörde eingelegt werden.
Für den Verantwortlichen zuständig ist die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Friedrichstr. 219, 10969 Berlin, www.datenschutz-berlin.de.
Offen gelegt
Unsere Ergänzungen – kurz erklärt.
Der offene Brief selbst bleibt unverändert. Die folgenden Anpassungen betreffen unsere Darstellung, zusätzliche Erläuterungen und die E-Mail-Ausfüllhilfe. Für die Aktion ist die Initiative verantwortlich. Die hier gekennzeichneten HIB-Ergänzungen sind ein eigenständiges redaktionelles Angebot.
GestaltungGeschlechtsneutrale Überschrift
Unsere Seite heißt „Behandlungsgeheimnis schützen“. Der Originaltitel des Briefes bleibt erhalten. Das ist eine sprachliche Entscheidung von HIB; die Forderungen werden nicht geändert.
ErgänzungVerständliche Darstellung
Wir fassen das Anliegen in eigenen Worten zusammen. Den Wortlaut des Briefes findest du getrennt davon vollständig oben. Die Zusammenfassung ersetzt ihn nicht.
ErgänzungGesetzesstand und erste Beratung
Die erste Beratung am 24. September 2026 ist vorgesehen. Das ist weder ein Beschluss noch das Inkrafttreten. Maßgeblich ist die jeweils aktuelle amtliche Tagesordnung ↗.
EinordnungWas „absoluter Schutz“ bedeutet
Der Brief fordert einen stärkeren gesetzlichen Berufsgeheimnisschutz. Davon zu unterscheiden ist der schon bestehende Schutz des intimen Kernbereichs. Eine gerichtliche Pflicht zum absoluten Schutz sämtlicher Behandlungsdaten behaupten wir nicht. BVerfG 2011, Rn. 264–266, 272 ↗ · BVerfG 2016, Rn. 120–125, 256–258 ↗.
KorrekturAnschrift der Datenschutzaufsicht
Im PDF steht auf Seite 6 noch Friedrichstr. 219. Die Berliner Aufsicht nennt heute Alt-Moabit 59–61, 10555 Berlin. Aktuelle Kontaktseite ↗. Das PDF bleibt unverändert.
PräzisierungWiderruf nach Versand
Die Formulierung auf PDF-Seite 5 ist missverständlich: Eine Einwilligung bleibt für die Zukunft widerruflich. Versandte oder von Dritten kopierte Exemplare lassen sich möglicherweise nicht vollständig zurückholen. Eine weltweite Löschung wird nicht garantiert. DSGVO, Art. 7, 17 und 19 ↗.
HIB-VorlageWeitergabe und Veröffentlichung getrennt
Der Baustein auf PDF-Seite 1 verbindet beide Zustimmungen. Unsere Ausfüllhilfe trennt sie, damit die unterschiedlichen Folgen sichtbar werden. Ohne Zustimmung zur Internetveröffentlichung entsteht keine öffentliche Mitzeichnung. Die Vorlage stammt von HIB und ist nicht mit der Initiative abgestimmt. Über die Berücksichtigung deiner E-Mail entscheidet die Initiative. EDSA-Leitlinien zur Einwilligung ↗.
HIB-VorlageMögliche politische Meinung ausdrücklich benennen
Die Datenschutzhinweise auf PDF-Seite 4 nennen bereits eine möglicherweise erkennbare politische Meinung. Unser Mailentwurf macht dies bei beiden Einwilligungen ausdrücklich sichtbar. Diese Präzisierung stammt von HIB; sie ändert den Originalbrief nicht.
Technische ErgänzungVersand aus der eigenen E-Mail-Anwendung
Die Seite hilft beim Schreiben. Du prüfst und sendest selbst. HIB sammelt keine Unterzeichnungen und bestätigt weder Identität, Zustellung noch Aufnahme. Der Mailweg wird durch diese Seite nicht Ende-zu-Ende-verschlüsselt.
Noch offenOrganisationsfragen und Aufbewahrung
Ob Unterstützung ohne öffentliche Namensnennung angenommen wird, ist nicht bestätigt. Für konkrete Aufbewahrungsfragen wende dich bitte an die Initiative. Maßgeblich sind ihre übermittelten Hinweise; HIB kann keine zusätzlichen Zusagen oder Löschfristen für die Initiative geben.
03 / Deine Entscheidung
Deine E-Mail.
Von dir geprüft und gesendet.
Die Seite sammelt keine Unterzeichnungen und verschickt keine E-Mails. Du prüfst den Entwurf und sendest selbst.
Was passiert beim Öffnen, Kopieren und Laden?
Erst wenn du einen Entwurf öffnest, wird er an deine E-Mail-Anwendung übergeben. Dein Mailanbieter kann bereits Entwürfe speichern. Beim Kopieren landet der Text in deiner Zwischenablage; diese kann je nach Geräteeinstellungen synchronisiert werden.
Die Seite speichert Formulareingaben nicht dauerhaft und nutzt keine Analyse- oder Trackingdienste. Beim Abruf der Website und des PDFs fallen technische Verbindungsdaten an. Der ALL-INKL-Webspace ist ohne Zugriffslogs und ohne Zugriffsstatistik konfiguriert (im KAS geprüft am 20.09.2026). Datenschutz dieser Ausfüllhilfe.
Bitte lies die Datenschutzhinweise der Initiative und unsere Ergänzungen. Die Initiative verarbeitet deine Absenderadresse zur Kommunikation; laut ihren Hinweisen wird diese nicht veröffentlicht. Eine öffentliche Mitzeichnung macht deinen Namen und die gewählten beruflichen Angaben im Internet auffindbar.
Nur persönliche Angaben, keine Patient:innendaten, Diagnosen, Telefonnummern, Privatanschriften oder Sammellisten. Diese Hilfe bestätigt keine Vertretungsbefugnis für Organisationen. Ob deine Mitzeichnung berücksichtigt wird, entscheidet die Initiative nach ihrem Aufruf.
Die Mitzeichnungsfrist ist abgelaufen.
Der Brief bleibt hier dokumentiert. Ob spätere Unterzeichnungen berücksichtigt werden, erfährst du bei der Initiative.
Die Datenschutzhinweise erläutern Empfänger, Aufbewahrung und deine Rechte. Beide Einwilligungen kannst du jederzeit für die Zukunft bei info@berufsgeheimnis-schuetzen.de widerrufen. Bereits veröffentlichte oder versandte Kopien können sich nicht vollständig zurückholen lassen.
3. Vollständigen Entwurf prüfen
Entwurf – noch nicht versendet
Die Mailvorlage ist gegenüber dem Baustein im Original-PDF angepasst. Änderungen und Begründungen ansehen. Bitte prüfe den vollständigen Entwurf vor dem Versand.
Du kannst das Original lesen und dich direkt an die Initiative wenden.
Den markierten Text mit der Kopierfunktion deines Geräts übernehmen. Unter macOS: ⌘ C; unter Windows/Linux: Strg C.
Bitte den gesamten Text und deine automatische Signatur prüfen. Erst im Mailprogramm sendest du selbst. Lange Entwürfe werden von manchen Mailprogrammen nicht vollständig übernommen; verwende dann den vollständigen Kopierweg. Diese Seite richtet keine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ein und erhält keine Kopie.
Ohne öffentliche Namensnennung?
Ob die Initiative Unterstützung ohne öffentliche Namensnennung annimmt, ist noch nicht bestätigt. Du kannst unverbindlich nachfragen. Deine Formulareingaben werden dabei nicht übernommen.
Der Widerrufslink öffnet einen selbst zu ergänzenden Mailentwurf. HIB bestätigt weder Versand noch Löschung. Ohne JavaScript: Schreibe selbst an info@berufsgeheimnis-schuetzen.de mit dem Betreff „Widerruf meiner Einwilligung zum offenen Brief“.
Kurz erklärt
Häufige Fragen
Ist die Schweigepflicht aufgehoben?
Nein. Der Streit betrifft den besonderen Schutz gegenüber nachrichtendienstlichen Eingriffen. Schweigepflicht, Zeugnisverweigerungsrecht und staatlicher Überwachungsschutz sind unterschiedliche Regeln. § 203 StGB · § 53 StPO.
Ist das eine Bundestagspetition?
Hier wird die persönliche Unterstützung eines offenen Briefes vorbereitet. Eine Aufnahme in das offizielle Petitionsportal, ein parlamentarisches Quorum oder eine Anhörung werden nicht zugesagt.
Soll konkrete Gefahrenabwehr verhindert werden?
Der Aufruf zielt auf den Schutz vertraulicher Behandlung. Für konkrete Gefahren und bestimmte geplante Straftaten bestehen differenzierte Befugnisse und Pflichten; Voraussetzungen und Ausnahmen unterscheiden sich. § 34 StGB · § 138 StGB · § 139 StGB.
Warum auch digitale Daten?
Die BPtK fordert zusätzliche Absicherung bei behandlungsbezogenen digitalen Diensten. Die psychiatrisch-psychotherapeutischen Fachgesellschaften verlangen, dass Schutz nicht vom Speicherort abhängt. Daraus folgt keine Behauptung eines schrankenlosen Zugriffs auf elektronische Akten.